Zur Abdeckung der Heimkosten werden 80 % des Einkommens des Heimbewohners herangezogen. Den Rest der Kosten übernimmt nach positivem Bescheid der Sozialhilfeträger. 20 % der Pension und 10 % der Pflegestufe 3 (unabhängig davon, in welcher Pflegestufe man eingestuft ist) sowie die Sonderzahlungen (13. und 14. Monatsgehalt) verbleiben beim Bewohner.