Informationsfreiheit gemäß IFG

Mit 1. September 2025 haben alle Bürgerinnen und Bürger das Recht auf Zugang zu amtlichen Informationen

unseres Pflegeheims / Pflegeverbands. Sie können formlos oder mit unserem Online-Formular Informationen beantragen. Die Beantwortung erfolgt grundsätzlich innerhalb von 4 Wochen.

➤ Rückfragen an: ifg@pflegeverband.at